Fitness auf Rezept: Von der Krankenkasse bezahlt. Noch heute Kontakt aufnehmen und Ihre Gesundheit fördern.
1. Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt oder der Orthopäde, verordnet seinen Patienten, die an Gelenk- oder Wirbelsäulenbeschwerden leiden Rehasport und stellt Ihnen das Formular 56 aus.
2. Die Verordnung muss daraufhin bei der Krankenkasse eingereicht und von dieser genehmigt werden.
3. Danach können Sie direkt mit dem Sport beginnen. Als Gesundheitszentrum stehen wir Ihnen als zertifizierter Rehasport-Anbieter dann anschließend zur Verfügung.
1. Rehasport zielt darauf ab, die natürlichen Funktionen des Bewegungsapparates durch spezielle Bewegungsprogramme wiederherzustellen.
2. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf über 50 Übungseinheiten, wobei eine Einheit 45 Minuten dauert.
3. Rehasport findet in Gruppen mit maximal 15 Teilnehmern statt.
4. Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet.
5. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich.
Montag: 8-20 Uhr
Dienstag: 8-12 & 15-21 Uhr
Mittwoch 8-20 Uhr
Donnerstag: 8-12 & 15-21 Uhr
Freitag: 8-20 Uhr
Samstag: 9-13 Uhr
Sonntag: geschlossen
Für Mitglieder mit Pin Code:
Täglich von 6-22 Uhr